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Geschäftsbedingungen
Diese Erklärung ” Geschäftsbedingungen” erläutert die Bedingungen der Clenergy Xiamen Technology und ihrer Tochtergesellschaften.
CLENERGY ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND HANDELSBEDINGUNGEN
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Sofern und solange Clenergy International (HK) Limited, Clenergy (Xiamen) Technology Co., Ltd. oder ein anderes Unternehmen innerhalb der Clenergy Gruppe (zusammen und einzeln Clenergy) keine schriftlichen Ersatzbedingungen bekannt gibt, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf von Produkten (Produkte) durch Clenergy an jeden Kunden (Käufer), der eine schriftliche Bestellung bei Clenergy aufgibt (Bestellung). Dies gilt sofern kein separater Liefervertrag zwischen Clenergy und dem Käufer in Bezug auf die Bestellung besteht.
1.2 Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und einer anderen Vereinbarung zwischen Clenergy und dem Käufer oder einer Dokumentation des Käufers im Zusammenhang mit einer Bestellung, sofern diese nicht aus einem separaten Liefervertrag hervorgeht, haben diese Bedingungen im Umfang des Widerspruchs Vorrang.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Preisangebot stellt kein Angebot von Clenergy zum Verkauf oder zur Lieferung dar und kann vor der Annahme eines Auftrags durch Clenergy jederzeit zurückgezogen oder geändert werden und wird nach dreißig (30) Tagen ungültig, es sei denn, es wird von Clenergy schriftlich verlängert. Darüber hinaus sind Preisänderungen gemäß Klausel 3 unten vorbehalten. Clenergy behält sich das Recht vor, Druck- oder Schreibfehler zu korrigieren. Sämtliche Erklärungen über die Annahme von Aufträgen unterliegen der Schriftform durch Clenergy, um rechtswirksam zu sein. Die Ausstellung einer Auftragsbestätigung durch Clenergy stellt keine Annahme von Bedingungen in einem Auftragsformular oder einer anderen Dokumentation des Käufers dar.
2.2 Die Mitarbeiter von Clenergy sind nicht befugt, mündliche Nebenabsprachen oder mündliche Zusicherungen zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Der Käufer wird sich auf solche mündlichen Nebenabsprachen oder mündlichen Zusicherungen nicht verlassen.
2.3 Für den Fall, dass Clenergy einen Auftrag aus irgendeinem Grund nicht ausführen oder annehmen kann, wird Clenergy den Käufer benachrichtigen. Sämtliche vom Käufer in Bezug auf den Auftrag gezahlten Beträge werden zurückerstattet, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.4 Für die gelieferten Produkte gelten nur diejenigen Spezifikationen, die in der Bestellung eindeutig festgelegt sind.
2.5 Die zu einem Angebot von Clenergy gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies in einer Bestellung ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Zahlungsbedingungen sind vor Versand Nettoliquidität, es sei denn, der Käufer hat ein laufendes Kreditkonto bei Clenergy. Die Zahlungsbedingungen für einen Käufer mit einem laufenden Kreditkonto sind Nettoliquidität. Diese sind frei vom Umtausch, und zwar innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Rechnungsdatum, an dem die Produkte geliefert werden. Clenergy behält sich das Recht vor, auf Wunsch des Käufers verzögerte Produktlieferungen in Rechnung zu stellen.
3.2 Angegebene oder akzeptierte Preise: (a) enthalten keine Steuern, Abgaben oder Zölle. Clenergy kann vom Käufer den Betrag jeglicher Verkaufs-, Zoll-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Waren- und Dienstleistungssteuer oder ähnlicher Steuern, Abgaben oder Zölle, die auf Lieferungen von Clenergy an den Käufer im Rahmen bzw. in Verbindung mit diesen Bedingungen erhoben werden, zurückfordern. Der Käufer hat diese zu zahlen. (b) unterliegen den im Auftrag angegebenen Incoterms.
3.3 Clenergy behält sich das Recht vor, ihre Preise entsprechend zu ändern, wenn sich die Kosten für Arbeit, Material, Transport, wesentliche Leistungen, Zölle, Abgaben, Devisen und sonstige Kosten bzw. gesetzliche Verpflichtungen zwischen dem Datum des Angebots und dem Datum der Rechnung ändern. Clenergy wird solche Kostenänderungen auf begründetes Verlangen des Käufers nachweisen.
3.4 Einem Abzug von Skonto muss Clenergy gesondert schriftlich zustimmen.
3.5 Der Käufer hat an Clenergy Verzugszinsen in Höhe von insgesamt 0,1 % des Wertes aller im Verzug befindlichen Beträge zu zahlen. Die Verzugszinsen werden täglich aufgezinst und ab dem Fälligkeitstag der Zahlung bis zum vollständigen Zahlungseingang bei Clenergy berechnet.
3.6 Clenergy ist berechtigt, Zahlungen zur Begleichung älterer Schulden zu verwenden, und wird den Käufer über eine solche Verrechnung informieren.
3.7 Der Käufer ist nicht berechtigt, einen von Clenergy angenommenen Auftrag zu stornieren oder zu ändern, ohne die schriftliche Zustimmung von Clenergy, welche Clenergy nach eigenem Ermessen erteilen oder verweigern kann.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn Clenergy dem Käufer mitteilt, dass die Produkte an der in der jeweiligen Bestellung angegebenen Lieferstelle oder, falls keine angegeben ist, an der von Clenergy benannten Abholstelle zur Abholung bereitstehen.
4.2 Liefertermine und -fristen können von Clenergy verlängert werden, um Verzögerungen durch behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Bußgelder, verspätete Anlieferung von Rohstoffen oder Komponenten bzw. andere Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs von Clenergy liegen, auszugleichen. Clenergy haftet im Rahmen dieser Bedingungen nicht für die Folgen von Verzögerungen. Clenergy ist berechtigt, die Lieferung um den entsprechenden Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit hinauszuschieben oder den betreffenden Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren oder zu ändern.
4.3 Dauert eine in Absatz 4.2 genannte Verzögerung länger als drei (3) zusammenhängende Monate, kann jede Partei von dem Teil des Auftrags zurücktreten, der von Clenergy noch nicht erfüllt wurde. Für den Fall, dass sich die Liefer- oder Leistungsfrist verlängert oder Clenergy von ihren Verpflichtungen entbunden wird, gelten Folgende Punkte:
(a) Soweit Produkte im Rahmen einer Bestellung geliefert, aber noch nicht bezahlt wurden, zahlt der Käufer den Wert der Produkte an Clenergy. Dieser ergibt sich aus dem/den in der jeweiligen Bestellung angegebenen Preis(en) bzw. was nicht angemessen ermittelt werden kann. Dazu zählt auch der Wert der Produkte gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste von Clenergy.
(b) Darüber hinaus hat der Käufer keinen Anspruch gegen Clenergy auf Ersatz von Schäden, die durch die Stornierung entstanden sind.
4.4 Sofern in einer Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, kann Clenergy Produkte in Teillieferungen liefern.
4.5 Die Zeit ist für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers gemäß jeder Bestellung und diesen Bedingungen von wesentlicher Bedeutung.
4.6 Verlangt der Käufer von Clenergy eine verspätete Lieferung oder unterlässt er es, Clenergy hinreichende Weisungen für die Lieferung zu erteilen, bzw. gerät er mit der Annahme der Lieferung in Verzug, so kann Clenergy die durch die Verzögerung entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten für die Lagerung des Produkts, vom Käufer verlangen.
5. Gefahrübergang
5.1 Die Haftung für sämtliche Produkte geht mit der Lieferung der Produkte in Übereinstimmung mit Absatz 4.1 auf den Käufer über. Clenergy haftet nicht für Verluste oder Schäden, die nach dem Zeitpunkt der Lieferung eintreten.
6. Haftung bei Mängeln oder Fehlmengen
6.1 Falls die gelieferten Produkte nicht den in der jeweiligen Bestellung angegebenen Mengen entsprechen oder die Produkte während der Lieferung beschädigt werden, muss der Käufer Clenergy innerhalb von drei (3) Tagen ab dem Datum der Lieferung darüber informieren. Unterlässt der Käufer dies, ist Clenergy nicht für Verluste oder Schäden verantwortlich, die dem Käufer durch die Fehlmenge oder Beschädigung entstehen.
6.2 Wenn die Anzahl der Produkte nicht ausreicht oder die Produkte bei der Lieferung beschädigt werden, ist die Haftung von Clenergy in jedem Fall auf den Preis der nicht gelieferten oder beschädigten Produkte beschränkt.
6.3 Wenn ein neues Produkt innerhalb der geltenden Garantiezeit unter Clenergy’s eingeschränkter Standardgarantie einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist bzw. nicht den geltenden Zeichnungen und Spezifikationen entspricht, welche von Clenergy in einem Auftrag akzeptiert wurden, wird Clenergy nach eigenem Ermessen entweder reparieren oder ein Ersatzteil bzw. ein Ersatzprodukt liefern. Es werden Folgende Punkte vorausgesetzt:
(a) Der Käufer hat Clenergy jeden behaupteten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt.
(b) Der Käufer hat Clenergy eine angemessene Gelegenheit gegeben, alle angemessenen Tests an dem Produkt durchzuführen.
(c) Das defekte Teil oder Produkt wird unverzüglich an eine von Clenergy benannte Adresse zurückgesandt. Jedes fehlerhafte Produkt, das ersetzt wird, geht in das Eigentum von Clenergy (nach deren Wahl) über und das ersetzte Produkt wird dem Käufer frei Haus geliefert. Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Haftung von Clenergy in Bezug auf mangelhafte Produkte auf die im Absatz 6.3 dargelegten Rechtsmittel beschränkt ist.
6.4 Die Garantien in den obigen Absätzen 6.2 und 6.3 erstrecken sich nicht auf Ausfälle oder Schäden, die durch Folgende Punkte entstehen:
(a) Ordentlicher “Verschleiß” oder Auftreten außerhalb der Garantiezeit.
(b) Fehlanwendung, Missbrauch, unsachgemäße Installation oder anormale Betriebsbedingungen.
(c) Der Betrieb erfolgt entweder vorsätzlich oder anderweitig über oder unter der Nennleistung oder in einer anderweitig unsachgemäßen Weise.
(d) Wenn Manipulationen oder Veränderungen an einem Produkt durch andere Personen als einen autorisierten Vertreter von Clenergy vorliegen.
(e) Bei Einbau oder Ausfall von Teilen oder Komponenten, die nicht von Clenergy autorisiert wurden.
6.5 Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang werden alle Bedingungen, Garantien, Bestimmungen, Zusagen, Zusicherungen und Verpflichtungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend und unabhängig davon, ob sie sich aus dem Gesetz, dem Gewohnheitsrecht, dem Billigkeitsrecht, dem Handelsbrauch oder anderweitig ergeben. Dies gilt einschließlich aller stillschweigenden Bedingungen, Garantien, Bestimmungen oder Zusicherungen in Bezug auf die Verwendung der Produkte, deren Gewicht, Abmessungen, Kapazitäten, Farben. Ebenso wird jede stillschweigende Bedingung, Garantie, Bedingung oder Zusicherung bezüglich der handelsüblichen Qualität, der Eignung für einen bestimmten Zweck bzw. der Sicherheit der Produkte oder der Betriebsleistung, wenn diese Leistung von empirischen Faktoren oder von der gesamten Installation bzw. von den Fähigkeiten eines Bedieners abhängt, ausdrücklich verneint und ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob diese bekannt sind oder nicht.
6.6 Vorbehaltlich der Klausel.
6.7 Nachfolgend haftet Clenergy nicht für Verluste, Kosten, Aufwendungen, Verbindlichkeiten und Schäden jeglicher Art. Dies gilt einschließlich entgangener Gewinne, Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber seinen Kunden oder Dritten und sonstiger Folgeschäden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um direkte oder indirekte Schäden handelt und unabhängig davon, ob diese auf Verschulden oder Fahrlässigkeit von Clenergy, seinen Vertretern, Mitarbeitern und Subunternehmern zurückzuführen sind, die als Folge der Nutzung oder des Ausfalls des verkauften Produkts oder der erbrachten Dienstleistungen geltend gemacht werden könnten.
7. Entschädigung
7.1 Der Käufer stellt Clenergy von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden, Kosten oder Ausgaben frei, die Clenergy aus und gegen alle Handlungen, Verfahren, Ansprüche bzw. Forderungen entstehen, welche gegen Clenergy erhoben werden. Dies gilt in jedem Fall als Folge von:
(a) Die Nichteinhaltung von Gesetzen, Regeln, Normen oder Vorschriften, die in Bezug auf die Produkte bzw. die Verwendung der Produkte gelten, durch den Käufer.
(b) Vorbehaltlich dem nachstehenden Absatz 13 gilt es für jede Verwendung der Produkte entgegen den von Clenergy gegebenen Anweisungen oder Warnungen.
(c) Bei jeder anderen Fahrlässigkeit oder jedem Verstoß des Käufers gegen die Absätze 8.2 oder 9.1.
(d) Bei jeglicher Einhaltung oder Befolgung von Anweisungen des Käufers in Bezug auf die Produkte durch Clenergy.
(e) Jegliche Produktfehler, die auf den Einbau oder das Versagen von Teilen oder Komponenten zurückzuführen sind, die nicht von Clenergy autorisiert wurden.
8.Geistige Eigentumsrechte
8.1 Clenergy ist Inhaber bestimmter Patente und Geschmacksmuster sowie anderer geistiger Eigentumsrechte. Diese umfassen das Urheberrecht und andere technische, geschäftliche oder ähnliche Informationen (einschließlich aller Entwürfe, Dokumente und anderer Materialien, die sich auf die Produkte beziehen) (geistige Eigentumsrechte).
8.2 Der Käufer darf die im Zusammenhang mit einem Auftrag bestehenden oder geschaffenen geistigen Eigentumsrechte von Clenergy weder direkt noch indirekt verletzen oder Dritten gestatten, diese zu verletzen.
9. Vertraulichkeit
9.1 Der Käufer verpflichtet sich, Zeichnungen, Preisangaben, sonstige technische Unterlagen oder sonstige Dokumente, die von Clenergy im Rahmen dieser Bedingungen geliefert werden, nicht zu vervielfältigen oder ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Clenergy an Dritte weiterzugeben.
10. Zeichnungen und Spezifikationen
10.1 Alle Zeichnungen und Spezifikationen, Beschreibungen und sonstigen Unterlagen, die einem Angebot beigefügt sind, dienen nur zu Angebotszwecken und bilden weder die Grundlage noch sind sie Teil eines Vertrages zwischen Clenergy und dem Käufer. Dies gilt nicht, wenn dies ausdrücklich in einem Auftrag festgelegt ist oder wenn die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Das Urheberrecht und alle anderen geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an allen Zeichnungen, Spezifikationen, Handbüchern und sonstigen Unterlagen, die dem Käufer zur Verfügung gestellt werden, verbleiben bei Clenergy und sind auf Verlangen an Clenergy zurückzugeben.
11. Reservation of Title
11.1 Alle Produkte bleiben das alleinige und uneingeschränkte Eigentum von Clenergy als rechtlichem und billigem Eigentümer. Das Eigentum an den Produkten geht erst dann von Clenergy auf den Käufer über, wenn der Käufer Clenergy die Produkte vollständig bezahlt hat.
11.2 Solange das Eigentum an den Produkten nicht gemäß Absatz 11.1 übergegangen ist, gilt Folgendes für den Käufer:
(a) Der Käufer hält die Produkte als Treuhänder von Clenergy.
(b) Der Käufer muss die ihm von Clenergy gelieferten Produkte in seinem Besitz behalten. Er hat sie ordnungsgemäß zu pflegen und zu lagern und sie so zu kennzeichnen, dass die gelieferten Produkte identifiziert werden können und deutlich erkennbar ist, dass sie Clenergy gehören.
(c) Der Käufer muss die Produkte auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer- und Wasserschäden sowie Diebstahl versichern.
(d) Der Besteller muss etwaige erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durchführen.
(e) Der Käufer hat Clenergy unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Dritter das Produkt oder Teile davon pfändet oder zu pfänden versucht. 11. 3 Werden die Produkte (oder Gegenstände, an denen die Produkte befestigt sind oder von denen die Produkte einen Bestandteil bilden) vom Käufer weiterverkauft, so tut der Käufer dies als Vertreter von Clenergy. Der Käufer erklärt sich vorbehaltlos damit einverstanden, den Erlös aus einem solchen Weiterverkauf auf einem separaten Bankkonto treuhänderisch für Clenergy zu verwahren und auf Verlangen an Clenergy auszuzahlen. Falls dies zutrifft, sind alle dem Käufer im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf geschuldeten Beträge an Clenergy abzutreten (was, um Zweifel auszuschließen, keine Befreiung des Käufers von der Zahlungspflicht für die Produkte darstellt).
Ungeachtet dieser Klausel 11.3 darf der Käufer gegenüber Dritten nicht darstellen, dass er als Vertreter von Clenergy handelt. Zudem ist Clenergy gegenüber Dritten nur dann rechtlich verpflichtet, wenn der Käufer einer solchen Verpflichtung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
11.4 Wenn eine vom Käufer an Clenergy geschuldete Zahlung ganz oder teilweise überfällig ist bzw. der Käufer anderweitig mit einem Vertrag mit Clenergy in Verzug ist, oder der Käufer in Konkurs geht oder eine Konkurshandlung begeht oder mit seinen Gläubigern einen Vergleich schließt oder von einem Gericht verurteilt wird, werden alle Beträge, die der Käufer Clenergy in Bezug auf die Produkte zu diesem Zeitpunkt schuldet, sofort fällig und zahlbar. Dies gilt zudem wenn es sich um ein Unternehmen handelt oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter, Konkursverwalter bzw. Geschäftsführer bestellt oder anderweitig unter Insolvenzverwaltung gestellt wird. Clenergy ist berechtigt (unbeschadet ihrer sonstigen Rechte), die Produkte zurückzufordern und weiterzuverkaufen. Der Käufer bevollmächtigt Clenergy oder einen von ihr benannten Vertreter unwiderruflich, ein solches Betreten zu veranlassen. Es gilt einschließlich der Anwendung angemessener Gewalt, die erforderlich ist, um ein solches Eindringen zu bewirken, sowie den Namen des Käufers zu verwenden und falls erforderlich, im Namen des Käufers zu handeln. Dadurch kann Clenergy den Besitz an den Produkten und anderen von Clenergy gelieferten Waren wiedererlangen und die Produkte sowie andere Waren von anderen Gegenständen lösen, an denen sie befestigt wurden oder deren Bestandteil sie sind. Der Käufer hat Clenergy alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Clenergy anderweitig dabei zu unterstützen, den Besitz an den Produkten unter diesen Umständen wiederzuerlangen.
11.5 If Im Falle der Rücknahme der Produkte oder sonstiger Waren ist Clenergy berechtigt, die Produkte und sonstigen zurückgenommenen Waren zu veräußern. Übersteigt der Verwertungserlös den Clenergy vom Käufer geschuldeten Betrag, so ist Clenergy berechtigt, den Restbetrag zur Begleichung der Kosten der Inbesitznahme und Verwertung der Produkte oder sonstiger Waren zu verwenden. Ist der Erlös aus dem Weiterverkauf geringer als der Clenergy zustehende Betrag, kann Clenergy den Fehlbetrag vom Käufer zurückfordern.
12. Konstruktionsänderungen
12.1 Clenergy behält sich das Recht vor, die Herstellungsspezifikationen der Produkte jederzeit zu ändern, ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
13. Allgemeines
13.1 Sollte eine dieser Bedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen und der Rest der fraglichen Bestimmungen davon unberührt und ist weiterhin gültig und durchsetzbar, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
13.2 Der Käufer darf seine Verpflichtungen aus diesen Bedingungen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Clenergy übertragen, abtreten oder untervergeben.
13.3 Das Versäumnis oder die Nachlässigkeit von Clenergy, eine dieser Bedingungen durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die Rechte von Clenergy dar und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der gesamten oder eines Teils dieser Bedingungen oder das Recht von Clenergy, spätere Maßnahmen zu ergreifen.
13.4 Alle gemäß diesen Bedingungen erforderlichen Mitteilungen müssen schriftlich an die andere Partei an ihrem eingetragenen Sitz oder ihrer Hauptniederlassung bzw. an eine andere von der empfangenden Partei der kündigenden Partei mitgeteilte Adresse gerichtet werden.
13.5 Clenergy behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen durch Mitteilung an den Käufer zu ändern.
13.6 Das Recht Chinas regelt diese Bedingungen und das Wiener Kaufrechtsübereinkommen findet auf diese Bedingungen keine Anwendung. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte in China zu unterwerfen.